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Mobilfunknetzanbieter

Verbraucherschützer sehen Verstöße gegen Netzneutralität bei Providern

Die US-Verbraucherschutzgruppe Public Knowledge wirft US-Providern Verstöße gegen die Netzneutralität vor: Sie würden nicht über Drosselungen informieren.

US-Mobilfunkanbieter sollen gegen Gesetze zur Netzneutralität verstoßen.
US-Mobilfunkanbieter sollen gegen Gesetze zur Netzneutralität verstoßen.
© kubais - Fotolia.com

US-Moilfunkprovidern wird von der Verbraucherschutzgruppe Public Knowledge vorgeworfen, gegen bestehende Transparenzregeln des Gesetzes zur Netzneutralität zu verstoßen.In entsprechenden Briefen an A&T, Sprint, T-Mobile und Verizon äußerte Public Knowledge bereits die Anschuldigung, dass sie...

US-Moilfunkprovidern wird von der Verbraucherschutzgruppe Public Knowledge vorgeworfen, gegen bestehende Transparenzregeln des Gesetzes zur Netzneutralität zu verstoßen.

In entsprechenden Briefen an A&T, Sprint, T-Mobile und Verizon äußerte Public Knowledge bereits die Anschuldigung, dass sie nicht genügend Informationen über die Handhabung ihrer Netzkapazitäten veröffentlichen. Als nächsten Schritt will die Verbraucherschutzgruppe eine formelle Beschwerde bei der Kommunikationsaufsicht FCC erreichen.

Laut Public Knowledge sollen Sprint und Verizon keine Informationen darüber geben, welche Kunden möglicherweise von einer Drosselung betroffen sind. A&T, Sprint und Verizon sollen ihren Kunden nicht mitteilen, welche Bereiche des Netzes der hohen Belastung ausgesetzt sein sollen.

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T-Mobile soll Kunden hingegen nicht Auskunft darüber geben, mit welcher Geschwindigkeit ihr Netz läuft, wenn es verlangsamt wurde. Ein weiterer Vorwurf gegen T-Mobile ist, dass der Anbieter Anwendungen zum Testen der Geschwindigkeit von der Drosselung ausschließt. Dieser Ausschluss macht es den Kunden schwer, die tatsächliche Geschwindigkeit nach der Drosselung nachzuvollziehen.

Um eine formelle Beschwerde bei der FCC einzureichen, hat Public Knowledge nun zehn Tage Zeit. Die Gruppe hat bereits im vergangenen Monat Offizielle an ihre Verpflichtungen erinnert.

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Die Drosselungen werden von den verschiedenen Anbietern unterschiedlich gehandhabt. Sie sind dazu verpflichtet, einmal im Monat einen Bericht mit den Kriterien für eine Drosselung zu veröffentlichen. Wobei die prozentualen Angaben zu den Grenzwerten nicht ausreichend seien. Um diese Informationen bei der Entwicklung von Anwendungen berücksichtigen zu können, müssen Drittanbieter auf diese zugreifen können.

Derzeit liegt die Grenze für eine Drosselung bei A&T für LTE Kunden bei 5 GB und bei Nicht-LTE-Kunden bei 3GB. Andere Anbieter behalten sich hingegen vor, die Grenze monatlich festzulegen, wie Sprint und Verizon.

Auch schon in der Vergangenheit hat Public Knowledge T-Mobile vorgeworfen, gegen die Regeln der Netzneutralität zu verstoßen, indem bestimmte Musikdienste von der Drosselung ausgeschlossen wurden.

Autor: The-Khoa Nguyen • 7.8.2014

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