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Verkäufer warten auf ihr Geld

Cleverbuy: Verbraucherzentralen warnen vor der Ankaufplattform

Die Verbraucherzentralen warnen vor der Ankaufplattform Cleverbuy. Verkäufer würden ihr Geld nur sehr spät oder teils gar nicht erhalten.

Wer bei Cleverbuy verkauft, muss seinem Geld teilweise lange hinterher laufen.
Wer bei Cleverbuy verkauft, muss seinem Geld teilweise lange hinterher laufen.
© vzbv

Die Ankaufplattform Cleverbuy steht in der Kritik. Konkret warnen die Verbraucherzentralen in Deutschland davor, auf der Plattform Geräte zu verkaufen. Zwar sei in den AGB geregelt, dass die Zahlung an Kunden binnen vierzehn Werktagen ab Versendung der elektronischen Annahmeerklärung erfolge, doch...

Die Ankaufplattform Cleverbuy steht in der Kritik. Konkret warnen die Verbraucherzentralen in Deutschland davor, auf der Plattform Geräte zu verkaufen. Zwar sei in den AGB geregelt, dass die Zahlung an Kunden binnen vierzehn Werktagen ab Versendung der elektronischen Annahmeerklärung erfolge, doch dies scheint nicht der Realität zu entsprechen.

So beschweren sich Verbraucher seit mehreren Monaten darüber, dass sie teils monatelang auf die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises warten müssen. Bis dahin würden sie mit fadenscheinigen Ausreden für die Verzögerungen hingehalten. Diese Erfahrungen spiegeln auch die negativen Stimmen auf Bewertungsportalen wider.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Anbieter daraufhin angeschrieben und um Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Allerdings reagierte dieser trotz wiederholter Anfrage nicht auf das Anschreiben.

Daraufhin hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Cleverbuy wegen irreführender Werbung abgemahnt. Die auf der Webseite dargestellte Aussage „Wir überweisen dir dein Geld direkt auf dein Konto“ ist nach Ansicht des Verbands wettbewerbswidrig: Die Ankaufsumme wird laut Verbraucherbeschwerden zunächst auf ein internes virtuelles Konto gezahlt und nicht auf das private Bankkonto der Verbraucher.

Zudem beanstandet der vzbv die irreführende Werbung mit Google-Nutzerbewertungen. Entgegen dem tatsächlich sehr niedrigen Gesamtergebnis der abgegebenen Bewertungen wird mit einem erheblich besseren Ergebnis geworben.

Außerdem geben die Verbraucherzentralen Hinweise und Tipps für Betroffene.

  • Lassen Sie sich von Ihrem Auszahlungsanspruch nicht abbringen und nicht immer wieder mit den Worten vertrösten, dass das Geld demnächst überwiesen werde, das Anliegen werde der Buchhaltung weitergegeben oder mit der Bitte um Geduld und Entschuldigung.
  • Setzen Sie Cleverbuy eine letzte Frist zur Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises.

Wenn alles nicht fruchtet, dann lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale unterstützen oder beauftragen einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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Autor: Sebastian Thöing • 12.11.2024

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