Ende 2025
Statt erneuter Auktion: Bundesnetzagentur bestätigt Frequenzverlängerung
Auf den Auslauf der Mobilfunkfrequenzen folgt in diesem Jahr keine Auktion. Stattdessen verlängert die Bundesnetzagentur die entsprechenden Frequenzbereiche.

Die Bundesnetzagentur hat offiziell bestätigt, dass die Ende 2025 auslaufenden Mobilfunkfrequenzen nicht versteigert, sondern gegen moderate Gebühren und mit strengen Versorgungsauflagen verlängert werden. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte in einer Erklärung gegenüber dem...
Die Bundesnetzagentur hat offiziell bestätigt, dass die Ende 2025 auslaufenden Mobilfunkfrequenzen nicht versteigert, sondern gegen moderate Gebühren und mit strengen Versorgungsauflagen verlängert werden. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte in einer Erklärung gegenüber dem Handelsblatt die geänderten Prioritäten: "Es geht nicht um Staatseinnahmen, es geht um eine bessere Mobilfunkversorgung sowie mehr Wettbewerb". Die Behörde sei überzeugt, dass Deutschland im Jahr 2025 eine bessere Versorgung im ländlichen Raum benötige.
Die betroffenen Frequenzbereiche umfassen die 800 MHz-, 1.800 MHz- und 2,6 GHz-Bänder, die derzeit hauptsächlich für LTE genutzt werden und deren Nutzungsrechte Ende 2025 auslaufen. Die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) sollen für die Verlängerung der Nutzungsrechte jeweils rund 200 Millionen Euro bezahlen – deutlich weniger als bei früheren Versteigerungen, bei denen Milliardensummen gezahlt wurden.
Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Mai 2024 einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung der Frequenzen veröffentlicht, in dem eine fünfjährige Verlängerung vorgeschlagen wurde. Ziel war es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen, um in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen gleichzeitig zur Vergabe stellen zu können.
Ambitionierte Versorgungsauflagen für flächendeckende Mobilfunkversorgung
Die Frequenzverlängerung ist an strenge Auflagen geknüpft, die in einem umfangreichen 244-seitigen Beschlussentwurf festgehalten wurden. Die Versorgungsauflagen zielen insbesondere auf eine Verbesserung der Mobilfunkabdeckung in ländlichen Gebieten ab.
So müssen etwa ab dem 1. Januar 2030 bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) im Download versorgt sein. Diese Maßnahmen sollen die digitale Kluft zwischen städtischen und ländlichen Regionen verringern und für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sorgen.